Linienverkehre AGB

Besondere Beförderungsbedingungen (Stand Januar 2012)

 1.    Verkehrsträger und Verkehrsdurchführung

1.1.     Der in diesem Fahrplan dargestellte Linienverkehr wird von der Deutsche Touring GmbH (Frankfurt/Main), oder einem ihrer Kooperationspartner betrieben. 
 Soweit es sich dabei um grenzüberschreitende Linienverkehre handelt, erfolgt die Bedienung meist gemeinsam mit den Straßenverkehrsunternehmen der jeweils beteiligten ausländischen Staaten. Konzessionär der Linienverkehre ist die Deutsche Touring GmbH und/oder ein an der Verkehrsdurchführung beteiligter Kooperationspartner.


1.2.     Bei den internationalen Linienverkehren werden sowohl deutsche als auch ausländische Kraftomnibusse eingesetzt. Ein Anspruch auf Beförderung in Kraftomnibussen der Deutsche Touring GmbH oder eines bestimmten Partnerunternehmens besteht daher nicht. Führt ein ausländischer Partner innerhalb der ihm erteilten Konzession Beförderungen durch, so ist er der Vertragspartner, sofern der Fahrausweis bei ihm erworben wurde. Sofern eine Fahrkarte der Deutsche Touring GmbH erworben wurde, ist die Deutsche Touring GmbH Ihr Vertragspartner.


1.3.     In der Regel sind die hier veröffentlichten Linienverkehre durchgehende Verbindungen. Bei einzelnen Strecken kann ein Umstieg erforderlich sein. Nähere Informationen entnehmen Sie den einzelnen Fahrplänen.


1.4.    Internationale Linien werden nur im grenzüberschreitenden Verkehr bedient. Eine Teilstreckenbedienung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland findet nicht statt. Ausnahmen sind den Tariftabellen zu entnehmen.

 

2.     Fahrpläne und Fahrausweise

2.1.    Änderungen der genehmigten und veröffentlichten Fahrzeiten, Termine, Fahrstrecken und Fahrpreise aus wichtigem Grund, insbesondere zur Umsetzung von Entscheidungen der Genehmigungsbehörden, bleiben vorbehalten.


2.2.    Fahrplanänderungen, die nach Vertragsschluss wirksam werden und vom Beförderer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern sie von den ursprünglichen vereinbarten Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten nur unerheblich, d.h. bis maximal 2 Stunden, abweichen. Eine erhebliche Fahrplanänderung berechtigt den Fahrgast zum Rücktritt vom Beförderungsvertrag.


2.3.    Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die planmäßige Abfahrtszeit und die Haltestelle informieren, sowie sie zu diesem Zeitpunkt gelten und in den Fahrscheinen eintragen sind. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abfahrtszeit und Haltestelle nach Ausstellung des Fahrscheins ändern müssen. Deswegen möchten wir Sie darauf hinweisen, sich immer kurz vor der Abfahrt über evt. Änderungen zu informieren.


2.4.    Über den Reiseweg wird ein Fahrscheinheft (Namenspapier mit Inhaberklausel gem. § 808 BGB) auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt, das einen Coupon je Teilstrecke enthält. Ohne diese Coupons, die nur von dem Abfertigungs- bzw. Fahrpersonal abgetrennt werden dürfen, ist die Beförderung nicht möglich. Für verloren gegangene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet, wenn vor dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzfahrscheins bereits eine Umbuchung erfolgt ist. Für die Ausstellung eines Ersatzfahrscheins wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,- Euro berechnet.


2.5.    Die Deutsche Touring kann die vereinbarte Beförderungsleistung gegenüber jedem Inhaber des Fahrausweises 
erbringen. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist der Fahrausweis nur in Verbindung mit einem vom Fahrgastmitzuführenden amtlichen Personenausweis gültig. Hotelübernachtungen, Kabinenplätze und Mahlzeiten sind nicht im Reisepreis enthalten. Fahrkosten zu und ab den gebuchten Abfahrts- und Zielorten trägt der Fahrgast selbst. Bei Rückfahrscheinen muss die Rückfahrt innerhalb von 6 Monaten nach Hinfahrt angetreten werden. Einfache Fahrscheine sind nur am Fahrtag gültig.


2.6.    Bei Sondertarifen (siehe Fahrpreistabellen) ist eine kürzere Geltungsdauer vorgesehen.


2.7.    Kinder und Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden auf allen nationalen und 
internationalen Linienverkehren nur befördert, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigtenvorlegen und während der Fahrt von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen unabhängig hiervon alleine reisen, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Wir bitten Sie, ebenfalls die 
nationalen Bestimmungen, auch von Transitländern, zu beachten.

 

3.     Buchung, Buchungstermine und Buchungsstellen

3.1.     Mit der Beförderungsanmeldung bietet der Fahrgast den Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Bestätigung durch die zuständige Reservierungsstelle zustande, die für jede Buslinie gesondert angegeben ist. Sollte der gewünschte Termin nicht bestätigt werden können, bietet die Deutsche Touring GmbH Ausweichtermine an. Eine Übertragung des Beförderungsvertrages bedarf der vorherigen Zustimmung der Deutsche Touring GmbH. Sie wird durch die Aufnahme eines Vermerkes und die Eintragung des Namens des eintretenden Fahrgastes in das Fahrscheinheft erteilt. Eine ohne Zustimmung der Deutsche Touring GmbH erfolgte Übertragung macht den Fahrausweis ungültig.


3.2.     Reservierungen für einen bestimmten Sitzplatz erfolgen nicht. Unser Fahrpersonal wird jedoch bemüht sein, Ihren Wünschen zu entsprechen. Wir bitten die Fahrgäste, sich rechtzeitig vor Abfahrt in unseren Reisebüros zu melden.


3.3.     Bei der Buchung der dargestellten Beförderungsleistungen sind folgende Anmeldefristen einzuhalten:
    a) Bei den innerdeutschen Linienverkehren sind Reservierungen nur für Reisegruppen erforderlich.
    b) Bei Mehrtagesreisen sollte die Anmeldung vier Tage vor Fahrtantritt erfolgen.


3.4.     Zu Beginn der großen Ferien sowie zu den Feiertagen, insbesondere zu Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten, sollte die Reservierung möglichst früh bei uns eingehen. Für geführte Touren gelten die Buchungsbestimmungen in den Sonderprospekten.


3.5.     In Deutschland erworbene Fahrscheine, bei welchen die Fahrt im Ausland beginnt, müssen am Abfahrtsort 
rückbestätigt werden.


3.6.     Das Datum der Rückfahrt, bei Fahrtunterbrechung auch das Datum der Weiterreise, sollte der Fahrgast bereits vor     Reiseantritt bekannt geben. Steht bei Reiseantritt der Weiterreise- oder Rückfahrttermin noch nicht fest, wird in den Fahrausweisen der Vermerk „open“ aufgenommen. In diesem Fall muss der Fahrgast spätestens acht Tage vor der Weiter-/Rückreise den Busplatz in einer der in diesem Plan aufgeführten Buchungsstellen reservieren und 
bestätigen lassen. Kurzfristige Buchungen sind möglich, soweit Plätze vorhanden sind. 


3.7.     Eine verbindliche Bestätigung des Rückreisetermins bei einer der angegebenen Reservierungsstellen ist vier Tage im Voraus unbedingt erforderlich. Bereits im Fahrschein eingetragene Reisedaten haben nur in Verbindung mit der genannten nochmaligen Rückreservierung Gültigkeit. Dies gilt auch für über ein Computerreservierungssystem 
ausgestellte Fahrscheine.


3.8.     Die Buchungsstelle kann für die Durchführung einer Buchung bzw. einer Rückreservierung eine Service-Pauschale erheben.


3.9.     Wir weisen darauf hin, dass für im Internet erworbene Tickets besondere Bedingungen gelten. Diese Internet AGB sind auf unserer Homepage unter www.touring.de einsehbar.

 

4.     Fahrpreise

4.1.     Auskünfte zu den jeweiligen Fahrpreisen sind im Internet einsehbar oder wird von unserem Servicepersonal in den Ticketcentern erteilt. 


4.2.     Fahrpreisvergünstigungen für Kinder, Jugendliche, Studenten und Senioren sind dort ebenfalls einsehbar oder abzufragen.


4.3.    Die Beförderung von Schwerbehinderten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schwerbehinderte, welche die gesetzlichen Voraussetzungen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erfüllen und dies durch einen grün/orangefarbigen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke bzw. dem grün/orangefarbigen Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr nachweisen, wird eine pauschale Fahrpreisermäßigung von 50 % des regulären Beförderungstarifs gewährt auf
    •allen innerdeutschen Linienverkehren 
    •sowie auf allen grenzüberschreitenden Linienverkehren.
    Notwendige Begleitpersonen fahren auf sämtlichen innerdeutschen Linien frei; für grenzüberschreitende Beförderungen haben sie 50% des regulären Tarifs zu entrichten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erforderlichkeit ihrer Unterstützung durch entsprechende Einträge im Schwerbehindertenausweis bestätigt ist. 
Ausländische Schwerbehindertenausweise werden nur berücksichtigt, wenn sie durch einem staatlich anerkannten Übersetzer schriftlich in die deutsche Sprache übersetzt wurden.


4.4.     Soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist die Kumulation von Fahrpreisvergünstigungen ausgeschlossen.

 

5.   Erhöhtes Beförderungsentgelt

5.1.     Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
    1. sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
    2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
    3. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt.
Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschrift unter Nummer 1 wird nicht angewendet, wenn die Beschaffung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.


5.2.     Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurück gelegte Strecke, mindestens jedoch 40 Euro, zuzüglich  des Fahrpreises für die vom Reisenden noch zurückzulegende     Strecke bis zum Reiseziel. Kann vom Reisenden die zurückgelegte Strecke nicht nachgewiesen werden, wird zur     Berechnung des erhöhten Beförderungsentgelts der Ausgangspunkt der Linie zugrunde gelegt.


5.3.     Das erhöhte Beförderungsentgelt ist innerhalb von 2 Wochen nach Beanstandung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird für jede schriftliche Zahlungsaufforderung ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro erhoben.  


5.4.     Der Fahrgast, der bei der Fahrscheinüberprüfung ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, ist verpflichtet, seine         korrekten Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.

 

6.    Gepäckbeförderung

6.1.     Die Mitnahme von Reisegepäck ist generell auf 2 Gepäckstücke pro Person begrenzt. (Koffermaße: Länge + Breite + Höhe: max. 160 cm).


6.2.     Handgepäck, das im Gepäcknetz des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz untergebracht werden kann, wird unentgeltlich befördert. 
Der Fahrgast hat das Handgepäck so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
Ein schwerbehinderter Fahrgast hat Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme seines Krankenfahrstuhls und sonstiger orthopädischer Hilfsmittel (Krücken etc.) sowie auf die kostenlose Beförderung eines notwendigen Führhundes. Notwendige Begleitpersonen Schwerbehinderter dürfen lediglich die unentgeltliche Beförderung ihres Handgepäcks gemäß Absatz 1 beanspruchen.


6.3.    Für die Beförderung von Reisegepäck wird ein Abfertigungsentgelt je Gepäckstück erhoben. Diese Entgelte sind für jede Linie gesondert in den länderspezifischen Fahrplänen veröffentlicht. Die Gebühr ist vor Abfertigung am Bus in bar zu zahlen. Fahrschein und Gepäckstück werden mit einer Registriernummer versehen, gleichzeitig erhält der Fahrgast den entsprechenden Registrierbeleg. Bei Ankunft am Zielort wird das Gepäckstück gegen Rückgabe des Registrierbeleges durch das Fahrpersonal ausgehändigt. Bei Anmeldung von Regressansprüchen wegen Verlustes oder Beschädigung ganzer Gepäckstücke ist stets der Registrierbeleg als Nachweis für die Gepäckaufgabe vorzulegen. Diese Regelung gilt nur für die Fälle, in denen der Beförderungsvertrag mit der Deutsche Touring GmbH abgeschlossen wurde, ansonsten gelten die Vertragsbedingungen der ausländischen Verkehrsunternehmen. Hier sind  eventuelle Ansprüche gegen das jeweils beteiligte Verkehrsunternehmen geltend zu machen. Wir schließen für alle Teilnehmer an unseren Busreisen eine Reisegepäck-Versicherung, Versicherungssumme: 750,- Euro pro Person (die Höhe des Selbstbehalt wird auf 50,- Euro je Person und Versicherungsfall festgelegt) ab, sofern Sie nicht bereits bei der Buchung ausdrücklich erklären, diesen Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden der Europäischen Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Vogelweidestr. 5, 81677 München, zu melden.

6.4.    Die Deutsche Touring GmbH macht darauf aufmerksam, dass für die im Bus vergessenen oder sonst wie zurückgebliebenen Gegenstände kein Versicherungsschutz besteht. Wertsachen wie Schecks, Wertpapiere, Schmuck, technische und elektrische Geräte, wie z.B. Laptops, MP3-Player, Fotoausrüstungen usw. gehören grundsätzlich nicht ins Reisegepäck. Sie sind nur bis zu Höchstbeträgen versichert und sind spätestens bei der Gepäckabfertigung anzumelden. Der Beförderer kann die Beförderung der Wertgegenstände im Reisegepäck ablehnen oder von einem zusätzlichen Beförderungsentgelt abhängig machen, welches das für den Beförderer mit dem Transport von Wertgegenständen verbundene Risiko angemessen abdeckt. Bargeld ist von jeder Versicherung ausgeschlossen.  Wir empfehlen daher - besonders bei Reisen ins Ausland - den Abschluss einer Reisegepäck-, -unfall-, -kranken- und Reiserücktrittskosten - Versicherung bei der Europäischen Reiseversicherungs - AG. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.

6.5.    Jedes Gepäckstück ist mit einem dauerhaften Gepäckanhänger, aus dem Name, Anschrift und Zielort hervorgehen, zu versehen. Es empfiehlt sich, ein Duplikat davon in das Gepäckstück einzulegen.

6.6.     Die Beförderung von Tieren, Fahrrädern und Einrichtungsgegenständen ist im grenzüberschreitenden und innerdeutschen Verkehr nicht gestattet. 

7.    Haftung

7.1.    Der Beförderer haftet im Rahmen des § 23 PBefG für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden bis zu einem Betrag von Euro 1.000,00 je Fahrgast.


7.2.    Verspätungen bis zu 4 Stunden berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber dem Beförderer. Für die Funktionstüchtigkeit bzw. Nutzbarkeit solcher technischer und sanitärer Einrichtungen in den zur Durchführung des Verkehrs eingesetzten Kraftomnibussen, die zur Erhöhung des Reisekomforts der Passagiere dienen (z.B. Klimaanlage, Bordtoilette), wird keine Haftung übernommen.


7.3.    Im Übrigen ist die vertragliche Haftung unabhängig vom Rechtsgrund auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, sofern dem Beförderer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Unberührt hiervon bleiben die Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB bzw. nach dem Haftpflichtgesetz sowie dem Straßenverkehrsgesetz.


7.4.    Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere steht die Deutsche Touring GmbH bei Fahrten in oder durch bekannte Krisengebiete, in denen mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen ethnischen oder politischen Gruppen zu rechnen ist, nicht für Schäden ein, die auf Kriegshandlungen oder deren Auswirkungen zurückzuführen sind.

 

8.    Geltendmachung von Ansprüchen

 Die Anmeldung von Ansprüchen des Fahrgastes im Zusammenhang mit der Beförderung sollten im eigenen Interesse schriftlich bei uns angemeldet werden. Nach Ablauf eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Fahrgast ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war oder Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel geltend gemacht werden. Die Ansprüche wegen eines eventuellen Mangels der Beförderungsleistung verjähren spätestens ein Jahr nach der Beendigung der Fahrt.

 

9.    Rücktritt, Stornogebühren

9.1.    Kündigt der Fahrgast einen bestimmten Beförderungsvertrag (Stornierung) oder tritt der Fahrgast eine Fahrt nicht an, so bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Höhe einer Pauschale bestehen, die unsere ersparten Aufwendungen oder ersatzweise erlangte Beförderungsentgelte berücksichtigt.
 Dem Fahrgast ist der Nachweis gestattet, dass unsere ersparten Aufwendungen in Folge der Stornierung oder das anderweitig erlangte oder böswillig nicht erlangte Beförderungsentgelt wesentlich höher sind als die Differenz zwischen der Pauschale und dem vereinbarten Beförderungsentgelt oder dass eine Differenz überhaupt nicht entstanden ist.


a)     Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 48 Stunden vor Fahrtantritt hat der Fahrgast 25% des Ticketpreises für die stornierte Relation, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von Euro 10,00 an die Deutsche Touring GmbH zu entrichten. Die Erstattung der Differenz zum Fahrpreis wird vom Buchungsbüro vorgenommen.


b)    Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag 48 Stunden bis 6 Stunden (bei Online-Tickets  48 bis 24 Stunden)
vor Fahrtbeginn, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % des Fahrpreises, minimal jedoch Euro 25,00 bestehen.


c)    Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 6 Stunden Stunden (bei Online-Tickets weniger als 24 Stunden)  vor Fahrtbeginn oder tritt der Fahrgast die Fahrt nicht an, ohne vorher den Beförderungsvertrag zu stornieren, bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in voller Höhe bestehen.


d)    Eine Teilstornierung ist nicht möglich.


e)    Sonderregelung für Promotionstarife: Eine Stornierung von Promotionstarifen ist nicht möglich. Eine Umbuchung ist bis spätestens 48 Stunden vor Antritt der Hinfahrt gegen Zuzahlung bis zum Normalpreis zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 15,- Euro möglich. Umbuchungen weniger als 48 Stunden vor Fahrtantritt sind nicht möglich. Eine Umbuchung ist nur einmal möglich.


f)    Umbuchungen (außer bei Promotionstarifen) sind wie Stornos zu behandeln.


g)    Für die Umbuchung von Online-Tickets wird eine Bearbeitungspauschale  in Höhe von 15,- Euro pro Fahrschein erhoben. Gleichzeitig ist die Zuzahlung bis zum aktuellen Fahrpreis erforderlich. Umbuchungen weniger als  24 Stunden vor Fahrantritt sind nicht möglich. 


9.2.    In allen Fällen erfolgt die Erstattung von gezahltem Beförderungsentgelt nur gegen Vorlage und Aushändigung des Fahrausweises. Stornierungen sind rechtzeitig über das ausstellende Reisebüro vorzunehmen. 

 

10.    Kündigung infolge höherer Gewalt

10.1.    Wird die Durchführung der Beförderung durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließungen, Entziehung der Straßennutzungsrechte o.ä.), Naturkatastrophen oder sonstige unwägbare Einwirkungen gefährdet, erschwert oder beeinträchtigt, so sind sowohl der Fahrgast als auch die Deutsche Touring GmbH nach Maßgabe dieser Bestimmungen zur Kündigung des Beförderungsvertrages berechtigt.


10.2.    Im Falle der Kündigung kann die Deutsche Touring GmbH für bereits erbrachte Beförderungsleistungen entsprechende Entschädigung verlangen.


10.3.    Im Kündigungsfalle ist die Deutsche Touring GmbH zur Durchführung oder Veranlassung der Rückbeförderung des zurückgetretenen Fahrgastes verpflichtet. Die Mehrkosten der vom Beförderer organisierten Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, darüber hinaus entstehende Kosten sind vom Fahrgast aufzubringen.

 

11.    Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

11.1.    Der Fahrgast ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden.


11.2.    Der Fahrgast ist bei grenzüberschreitender Beförderung verpflichtet, alle zur Durchführung der Fahrt erforderlichen Grenzübertrittsdokumente und Ausweispapiere mit sich zu führen und sie dem durch die Deutsche Touring GmbH eingesetzten Kontroll- und Abfertigungspersonal auf Aufforderung vorzulegen.


11.3.    Reisegepäck darf zur Beschleunigung der Zollabfertigung nicht verschlossen aufgegeben werden.


11.4.    Wird die Deutsche Touring GmbH infolge eines durch Grenzorgane beanstandeten Grenzübertrittes eines Fahrgastes zu dessen Beförderung, abweichend von der vertraglichen Beförderungsleistung, verpflichtet, trägt die insoweit entstehenden Kosten der Fahrgast.

 

12.     Genehmigungsvorbehalt

 So weit die im Fahrplan angegebenen Linien mit dem Hinweis „vorbehaltlich behördlicher Genehmigung“ gekennzeichnet sind, war für die jeweils angegebene Linie (ggf. Anschlussverbindung, Haltestelle, Fahrtag o. ä.) bei Drucklegung des Kataloges das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Aufnahme der dargestellten Verkehrsandienung noch nicht abgeschlossen. Ihre Reservierungsstelle wird Sie auf Nachfrage gerne darüber informieren, ob und ggf. ab wann der Liniendienst aufgenommen wird und Ihre Reservierung entgegen genommen werden kann.

 

13.    Pflichten des Fahrgastes

13.1.    Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals sind zu befolgen. 
 Das Fahr- und Abfertigungspersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte Personen von der Beförderung auszuschließen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Falle nicht.


13.2.    Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.


13.3.    Das Rauchen im Bus ist nicht gestattet. 


13.4.    Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Bus schuldhaft verursacht hat.  


13.5.    Fahrgäste, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Verschmutzungen des Busses herbeiführen, haben an die Deutsche Touring GmbH eine Reinigungsgebühr in Höhe von Euro 30,00 zu entrichten, wobei dem Fahrgast der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.


13.6.    Die Deutsche Touring GmbH kann den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz Abmahnung so störend verhält, dass dem Beförderer und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.  Dem Beförderer steht in diesem Falle der Fahrpreis weiter zu, sofern sich nicht durch eine anderweitige Sitzplatzvergabe wirtschaftliche Nachteile vermeiden lassen.


13.7.    Der Fahrgast ist verpflichtet, nach Art oder Menge nur zollfreie Waren mit sich zu führen.


13.8.     Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Sicherheitsgurte zu benutzen, 
insofern der Bus mit diesen ausgerüstet ist. 

 

14.    Fremdveranstalter

 Die Deutsche Touring Gesellschaft bietet neben den eigenen Linien auch Verkehre anderer Veranstalter zum Verkauf an. Wir weisen darauf hin, dass die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter gelten. Auf den Fahrscheinen ist der jeweilige Veranstalter ersichtlich aufgeführt.

 

15.    Gerichtsstand

 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main. Für Inlandsverkehre ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag generell Frankfurt am Main.

 

16.    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Beförderungsvertrages im Übrigen.

 

17.    Ergänzend zu diesen "Besonderen Beförderungsbedingungen"… 

 …gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibus-Verkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27.02.1970 (Bundesgesetzblatt I., Seite 230) in der jeweils 
gültigen Fassung, die in Zweifelsfällen vorgeht.